Hanf – Materialsammlung

Infomaterial, kunterbunt

Hanf als Medizin

Das legale & wirksame Mittel heißt mit dem pharmazeutischen Namen “Dronabinol und wird von der Bionorica Ethics Austria GmbH erzeugt – www.facebook.com/pages/Dronabinol/212635502…

Ernährung: Hanfprotein

http://www.zentrum-der-gesundheit.de/hanfprotein-ia.html

Hanftee:
http://www.hanfprodukte.de/info/Hanftee.html

Hanf-Universität: http://m.vice.com/alps/read/die-cannabis-universitaet

Hanfthal: http://www.hanfthal.at/tourismus/hanf_hanfthal.html

Hanfdorf Reingers, Waldviertel, http://www.hanfdorf.at/lage/http://www.waldviertel.at/de/default.asp?id=134123, http://www.spiegel.de/reise/europa/oesterreichisches-hanf-dorf-cannabis-dschungel-im-waldviertel-a-781939.htmlhttp://www.permakultur.net/?mdoc_id=1000275

Hanfmatratzen: http://www.obermuehle.at/Hanfprodukte.htm

Flachshaus: http://www.waldland.at/de/waldviertler_flachshaus/

 

Artikel im Standard: http://derstandard.at/1318726181852/Thema-Cannabis-Das-Cannabisverbot-wird-fallen-wie-der-Eiserne-Vorhang

Legalize
Verein für eine Legalisierung von Cannabis
www.legalisieren.at
Ing. Andreas Holy, Vorstandsmitglied
Neugasse 7, 2512 Tribuswinkel
Tel. 0699 16228661
noe  [at] legalisieren.at

Hanf als Medizin:

Dr. Kurt Blaas
Arzt für Allgemeinmedizin
http://blowdoc.at
e-Mail: DrBlaas [at] blowdoc.st
Ord. Mo bis Fr 14 bis 17 Uhr
1070 Wien, Lindengasse27/10
Tel 5231400, Fax 52314006

Hanfthal: http://www.hanfthal.at/tourismus/hanf_hanfthal.html

Hanfdorf Reingers, Waldviertel, http://www.hanfdorf.at/lage/http://www.waldviertel.at/de/default.asp?id=134123, http://www.spiegel.de/reise/europa/oesterreichisches-hanf-dorf-cannabis-dschungel-im-waldviertel-a-781939.htmlhttp://www.permakultur.net/?mdoc_id=1000275

Hanfmatratzen: http://www.obermuehle.at/Hanfprodukte.htm

Flachshaus: http://www.waldland.at/de/waldviertler_flachshaus/

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Jack Herers Wette

(Quelle: http://www.hanfnuss.at/jack-herers-wette.html)

Der amerikanische Pionier in Sachen Rehabilitation des Hanfes und Verfasser des Buches „die Wiederentdeckung der Nutzpflanze Hanf“ (Verlag: zweitausendeins), Jack Herer, formulierte folgende Wette und setzte darauf, dass ihm niemand je das Gegenteil beweisen könne.

Bis heute steht die Wette:
„Wenn wir, um unseren Planeten zu retten und den Treibhauseffekt umzukehren, künftig auf alle fossilen Brennstoffe und petrochemischen Produkte ebenso verzichten wollen wie auf die Abholzung unserer Wälder zur Gewinnung von Papier und landwirtschaftlichen Nutzflächen, dann gibt es nur eine Pflanze, die als nachwachsender Rohstoff in der Lage ist, den größten Teil an Papier, Textilien und Nahrungsmitteln sowie des privaten und industriellen Energieverbrauchs zu liefern, und die zugleich die Umweltverschmutzung eindämmt, die Böden verbessert und unsere Luft reinigt: es ist eine alte Gefährtin, die dies schon immer für uns getan hat: Cannabis, Hanf, Marihuana.“

Artikel im Standard: http://derstandard.at/1318726181852/Thema-Cannabis-Das-Cannabisverbot-wird-fallen-wie-der-Eiserne-Vorhang

„Das Cannabisverbot wird fallen wie der Eiserne Vorhang“

Interview | Michael Matzenberger, 25. Oktober 2011, 07:45

Rechtsanwalt Gebhard Heinzle über sprachliche Manipulationen bei Suchtgift und die politische Motivation dahinter

Die Regelungen im Suchtmittelgesetz (im Wortlaut: Bundesgesetz über Suchtgifte, psychotrope Stoffe und Drogenausgangsstoffe) gehören entschlackt, fordert der Bregenzer Rechtsanwalt Gerhard Heinzle. Gerade bei Cannabis-Produkten sei die Gesetzgebung ungerechtfertigt, weil es zu viele und zu komplexe Rechtsgrundlagen und Auslegungen gebe. „Generell erfüllen solche Gesetze häufig nur die Funktion, den Preis für Drogen durch staatliche Intervention künstlich hoch zu halten“, so Heinzle.
derStandard.at: Bei der Rechtslage zu Besitz und Konsum von Cannabis ist oft von Definitionsschwierigkeiten zu hören, etwa was die „geringe Menge“ für den Eigengebrauch betrifft. So kann der jeweilige Staatsanwalt genauso ein Gerichtsverfahren einleiten, wie er die Anzeige nach eigenem Ermessen auch zurücklegen kann – handelt es sich tatsächlich um eine rechtliche Grauzone mit Optimierungsbedarf oder sind die Regelungen eindeutig?

Gebhard Heinzle: Aus meiner Perspektive gibt es in dieser Hinsicht im Suchtmittelgesetz einen enormen Entschlackungsbedarf. Diverse Mehrgleisigkeiten verursachen dem Staat sehr hohe bürokratische Kosten. Allein für das Mitwirken an der amtsärztlichen Untersuchung, das nach erstmaligem Vergehen ohne rechtliche Folgen verweigert werden kann, gibt es derzeit drei verschiedene Rechtsgrundlagen. Das Thema Cannabis ist auch im Bagatellbereich so ausjudiziert und komplex, dass selbst ein spezialisierter Anwalt nur eine verbindliche Auskunft geben kann, wenn er in einem konkreten Fall die Vorladung der Behörde vor sich hat.

derStandard.at: Der THC-Wert von Marihuana liegt laut Drogenbericht üblicherweise zwischen 0,08 und 39 Prozent – zehn Gramm 39-prozentiges Marihuana haben demnach dieselbe Wirkungsmenge wie knapp fünf Kilogramm 0,08-prozentiges Marihuana. Würden in diesen Fällen beide Delinquenten gleich hart bestraft?

Gebhard Heinzle: Auf die THC-Reinheit und die Menge kommt es dem Gesetzgeber in erster Linie gar nicht an. Eine Ideologie, die hinter dem Suchtmittelgesetz steht, lautet: Es soll die Verbreitung und die Gesundheitsgefährdung in der Bevölkerung verhindert werden. Bestraft werden also eher die sogenannten qualifizierten Begehungsformen wie Erzeugung, entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe, Ein- und Ausfuhr.

Wenn es keine Anzeichen für „Dealertätigkeiten“ gibt, kann man auch hundert Kilo für den Eigengebrauch besitzen, ohne mehr als die Grundstrafdrohung von sechs Monaten Freiheitsentzug zu riskieren. Gibt es allerdings Hinweise auf einen Handel, kommt es sehr wohl auf die Quantität an. Wird dabei eine Grenzmenge von 20 Gramm reinen THCs – das sind nach einer Faustregel rund 200 Gramm Marihuana oder Haschisch im Straßenverkauf – überschritten, dann wird dementsprechend der Reinheitswert geprüft und schärfer gestraft. Für Mitglieder einer kriminellen Vereinigung ist ein Strafrahmen von bis zu zehn Jahren Haft vorgesehen.

derStandard.at: Laut Grenzmengenverordnung ist härter zu bestrafen, wer solche Mengen besitzt, die „in großem Ausmaß eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen herbeiführen“ können. Betrachten Sie es als gerechtfertigt, dass Supermärkte eine Gefahr für Menschenleben herbeiführen dürfen, bloß weil Alkohol nicht unter das Suchtmittelgesetz fällt?

Gebhard Heinzle: Ich halte speziell die Cannabisgesetzgebung, aber auch große Teile des Suchtmittelgesetzes für absolut ungerechtfertigt. Generell erfüllen solche Gesetze häufig nur die Funktion, den Preis für Drogen durch staatliche Intervention künstlich hoch zu halten. In meinen Augen ist das ein kompletter Irrweg. Man sollte Cannabis vielmehr entdämonisieren und entkriminalisieren.

derStandard.at: Es gibt einige Argumente für eine Legalisierung von Cannabis: Die Inhaltsstoffe könnten kontrolliert werden; es könnten Steuern generiert werden; der Status als Einstiegsdroge würde wegfallen, da Konsumenten nicht mehr mit Dealern in Kontakt geraten, die auch härtere Drogen verkaufen. Warum geht die Politik dennoch keinen Fußbreit von der Kriminalisierung von Cannabis weg?

Gebhard Heinzle: Natürlich wäre die regulierte, lizensierte Abgabe mit Altersgrenzen vernünftiger. Politisch spricht aber dagegen, dass sich rund um das Cannabisverbot ein ganzer Dienstleistungssektor etabliert hat. Es gibt dort sehr viele Arbeitsplätze, die direkt oder indirekt vom Verbot gestützt werden: Vom kleinen Polizisten über die vielen Drogenberater und Anwälte bis hin zu den Amtsärzten, deren einzige Tätigkeit oft in diesem Bereich liegt.

derStandard.at: Es gab in unseren Foren kürzlich heftige Debatten über die Bezeichnung von Cannabis als „Suchtgift“. Rein juristisch ist diese Bezeichnung die richtige, wenngleich sowohl der Suchtfaktor als auch der „Gift“-Begriff diskussionswürdig sind. Inwiefern trägt die Rechtssprache zur gesellschaftlichen Wahrnehmung von Cannabis bei?

Gebhard Heinzle: Natürlich verwendet der Gesetzgeber die Sprache manipulativ. Euphemismen wie „freiwillige Nachschau“ für eine Hausdurchsuchung sind nichts anderes als „Newspeak“, wie wir sie von George Orwell kennen. Die Gesetzesadministratoren stellen durch die sprachliche Dämonisierung „Suchtgift“ eine Parallele zum umgangssprachlich abwertenden „Giftler“ her. Der  adäquateste Begriff, der mir bisher untergekommen ist, war „illegalisierte psychotrope Substanz“. Alkohol müsste dann „legalisierte psychotrope Substanz“ heißen.

derStandard.at: Anzeigen wegen Cannabisbesitzes blieben in Österreich im vergangenen Jahrzehnt relativ konstant, ebenso stabil lagen die Beschlagnahmungszahlen. Hat sich der Konsum in letzter Zeit nicht verändert?

Gebhard Heinzle: Diesen Schluss würde ich nicht ziehen. Die Zahlen sagen nichts darüber aus, wie viele Ressourcen der – auch so ein Euphemismus: – Sicherheitsapparat in die Verfolgung investiert hat. Wenn die Drogenfahnder zum Beispiel keine größeren Fälle haben, dann werden halt stattdessen „Cannabianten“ minutiös zerlegt. Die Zahlen laut Drogenbericht stehen jedenfalls in keinem Verhältnis zu den tatsächlichen Konsumenten.

derStandard.at: In manchen Ländern – wie Tschechien oder einigen südamerikanischen Staaten – wurden in jüngerer Zeit die Hürden gelockert, die in dieser Hinsicht liberalen Niederlande ziehen die Zügel – zumindest für Ausländer – wieder an. Wie schätzen Sie die Zukunft der Cannabisgesetzgebung ein?

Gebhard Heinzle: Meine Prognose: Das Cannabisverbot wird eines Tages genauso fallen wie der Eiserne Vorhang. Dafür braucht es nur mehr einen entsprechenden Anstoß. Ob das in zwei oder in dreißig Jahren so weit ist, kann ich nicht sagen. Wenn im November 2010 die Volksabstimmung in Kalifornien für eine generelle Freigabe von Cannabis nicht knapp gescheitert wäre, hätten sich in der Folge die Cannabisverbote womöglich weltweit in Luft aufgelöst.

derStandard.at: Was halten Sie vom „Recht auf Rausch“, das der ehemalige Richter am deutschen Bundesgerichtshof Wolfgang Nešković in den 1990er Jahren proklamierte?

Gebhard Heinzle: Ein Recht auf Rausch ist verfassungsmäßig zwar nicht vorgesehen, aber schauen wir uns die Menschheitsgeschichte an: Es ist ein Fakt, dass der Mensch sich manchmal berauschen will und schon immer Drogen genutzt hat. Die meisten können damit umgehen, manche kommen unter die Räder – jeweils unabhängig davon, ob die Substanz legal oder illegal ist. (Michael Matzenberger, derStandard.at, 25.10.2011)

Gebhard Heinzle ist Rechtsanwalt in Bregenz und hat sich unter anderem auf Cannabisdelikte spezialisiert.

Zum Thema: 

Marihuana das Superheilmittel

by W3000
Medizin: Mit Marihuana-Extrakten gegen den “Superbug”
Posted on 12. April 2013 by aikos2309

Substanzen, die sich aus Cannabispflanzen gewinnen lassen, könnten womöglich bald konventionelle Antibiotika beim Kampf gegen multiresistente Bakterien unterstützen. Die so genannten Cannabinoide scheinen sich an den Mechanismen wenig zu stören, die gefährliche “Superbugs” wie MRSA nutzen, um aktuelle Gegenmittel zu umgehen.

Forscher aus Italien und dem Vereinigten Königreich glauben, dass so beispielsweise eine auf Cannabis-Extrakten basierende Creme zur Behandlung schwerer Hautinfektionen genutzt werden könnte.

Die antibakteriellen Eigenschaften der Cannabis-Pflanze sind schon lange bekannt und wurden in den Fünfzigerjahren bereits für die Behandlung von Tuberkulose und anderer schwerer Krankheiten erwogen. Die Nutzung von Cannabinoiden als Antibiotika-Ersatz kam bislang allerdings noch nicht weit, weil nicht genug über die aktiven Inhaltsstoffe der Pflanze bekannt war. Ihr Ruf als weiche Droge half ebenso wenig.  weiterlesen unter: http://pravdatvcom.wordpress.com/2013/04/12/medizin-mit-marihuana-extrakten-gegen-den-superbug/

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